Die
StädteRegion Aachen
sucht
zum 01.07.2023
für das
A 57/ Versorgungsamt,
Arbeitsgruppe 57.3/ Elterngeldstelle,
eine
Sachbearbeitung.
Es handelt sich um eine befristet für die Dauer von zwei Jahren zu besetzende Vollzeitstelle, welche nach Entgeltgruppe 9a TVöD bewertet ist. Die Stellen ist teilbar, sofern die Besetzung von Präsenzdiensten während der Ansprechzeiten (Mo - Fr) gewährleistet ist. Dienstort ist die
Stadt Aachen.
Aufgabenschwerpunkte:
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Entscheidung über die Gewährung von Basiselterngeld bzw. Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus
- Feststellung des Bemessungs- und Bezugszeitraumes
- Ermittlung der Einkommensverhältnisse
- Erteilung der Elterngeldbescheide
- Bearbeitung von Neufeststellungen
- Prüfung von Erstattungsansprüchen
- Beratung zum Elterngeld bzw. zur Elternzeit
Anforderungen:
- abgeschlossene Ausbildung zur_zum Verwaltungsfachangestellten bzw. abgeschlossener Verwaltungslehrgang I
oder
- abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau_Kaufmann für Büromanagement im kommunalen öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen oder abgeschlossene Ausbildung zur_zum Fachangestellten für Arbeitsförderung
- alternativ können auch Bewerber_innen zugelassen werden, die über eine anerkannte dreijährige kaufmännische Ausbildung als Industriekauffrau/-mann, Bankkauffrau/-mann oder Steuerfachangestellte verfügen
- Sie überzeugen durch freundliches und kompetentes Auftreten
- es ist für Sie selbstverständlich, gemeinsam, konstruktiv und kommunikativ mit Ihren Kollegen zusammen zu arbeiten
- Kommunikations- und Kontaktfähigkeit, Verhandlungsgeschick und sachliche Argumentation sowie hohe Motivation
- Kenntnisse im Umgang mit der eingesetzten Standardsoftware sind wünschenswert
- Bereitschaft zur Einarbeitung in eine schwierige Rechtsmaterie, zu weitgehend eigenständigen Entscheidungen und zur Arbeit im Team
- physische und psychische Belastbarkeit in einem sehr publikumsintensiven Bereich insbesondere bei der Durchführung der Beratung der Bürger vor Ort, am Telefon und bei der Online-Beratung
- interkulturelle Kompetenz
Die
StädteRegion Aachen ist ein innovativer Gemeindeverband im Dreiländereck Belgien, Niederlande und Deutschland. Zehn Städte und Gemeinden haben ihre regional bedeutsamen Aufgaben in dieser leistungsorientierten und mitarbeiterfreundlichen Verwaltung gebündelt. Gleitende Arbeitszeiten, ein eigener Betriebskindergarten, ein Familienservice, das kostengünstige Jobticket sowie ausgezeichnete Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten prägen die Arbeit der über 2.200 Mitarbeitenden, die sich um das Wohl von insgesamt etwa 555.000 Menschen kümmern.
Die StädteRegion Aachen fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt der Region auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen von Personen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Im Interesse der Frauenförderung werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt. Behinderte Menschen werden ebenfalls gebeten, sich zu bewerben.
Bei Interesse bewerben Sie sich bitte
online bis zum
12.02.2023 und fügen Ihrer schriftlichen Bewerbung Lebenslauf, Zeugnisabschriften und lückenlose Tätigkeitsnachweise bei.
Für Fragen zum Aufgabengebiet stehen Ihnen innerhalb der Ausschreibungsfrist die Amtsleiterin, Frau Hund (Tel. 0241/5198 - 5701) sowie die Arbeitsgruppenleiterin, Frau Galinnis (Tel. 0241/5198 - 5713), gerne zur Verfügung.
Städteregionsrat der StädteRegion AachenA 10 – Zentrale Dienste
Kennwort: A 57 - 4
52090 Aachen
Sollten Sie Bewerbungsunterlagen postalisch zusenden und eine spätere Rücksendung wünschen, werden Sie gebeten, einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizufügen. Ohne diesen kann eine Rücksendung aus Gründen der Kostenersparnis nicht erfolgen. Es wird zugesagt, dass die nicht zurückgesandten Bewerbungsunterlagen datenschutzkonform vernichtet werden.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.