Die

StädteRegion Aachen

sucht

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

für das
A 32/ Amt für Ordnungsangelegenheiten,
Arbeitsgruppe 32.1/ Ordnungsangelegenheiten, 


eine

 Sachbearbeitung.

Es handelt sich um eine unbefristet zu besetzende Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von 60 %, welche nach Entgeltgruppe 11 TVöD bzw. nach Besoldungsgruppe A 10/ A 11 LBesG NRW bewertet ist. Die Eingruppierung erfolgt in Abhängigkeit der persönlichen Voraussetzungen. Bei den Stelleninhalten handelt es sich um Tätigkeiten, die im Sinne der derzeit geltenden Dienstvereinbarung für Mobile Arbeit geeignet sind. Dienstort ist die Stadt Aachen.

Aufgabenschwerpunkte:
  • Bekämpfung der Schwarzarbeit
    • Ermittlungen bei Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (Initiativprüfungen, Entgegennahme von Anzeigen, Durchführung von eigenen Ermittlungen am Tatort)
    • Auswertung der Ermittlungsergebnisse (Beantragung richterlicher Durchsuchungsbeschlüsse, Darlegung des entsprechenden Sachverhaltes, Wahrnehmung von Erörterungsterminen bei Gericht, formales Abstimmungsverfahren mit den Zusammenarbeitsbehörden)
    • Ahndungsverfahren (Einstellung, Verwarnung, Vergleich, Bußgeld, Strafantrag)
  • Gewerbe und Handwerksangelegenheiten
    • umfängliche Beratung von Gewerbetreibenden, deren Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird
    • Abstimmungsverfahren mit Kammern, Finanzamt, Krankenkassen und sonstigen Institutionen
    • Abschluss von Vereinbarungen mit dem Gewerbetreibenden und deren Kontrolle
    • Anfertigung und Durchsetzung von Handwerks- und Gewerbeuntersagungen, ggf. Klageerwiderungen sowie Durchführung des OWiG-Verfahrens

Anforderungen:
  • abgeschlossener Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe zwei, 1. Einstiegsamt oder abgeschlossener Verwaltungslehrgang II oder derzeitige Teilnahme am Verwaltungslehrgang II bzw. am prüfungserleichterten Aufstieg für den gehobenen Dienst
    oder
  • abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Rechtswissenschaften (mindestens 1.Staatsexamen)
  • ausgeprägte kommunikative und rhetorische Fähigkeiten
  • Teamfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft
  • Bereitschaft als Ausbilder_in eingesetzt zu werden
  • Bereitschaft zum Dienst auch in den Abendstunden und am Wochenende
  • Fähigkeit zum eigenverantwortlichen und selbstständigen Arbeiten
  • Erfahrung im Umgang mit Kund_innen
  • EDV – Kenntnisse
  • Führerschein Klasse B (PKW)
  • interkulturelle Kompetenz
Die StädteRegion Aachen ist ein innovativer Gemeindeverband im Dreiländereck Belgien, Niederlande und Deutschland. Zehn Städte und Gemeinden haben ihre regional bedeutsamen Aufgaben in dieser leistungsorientierten und mitarbeiterfreundlichen Verwaltung gebündelt. Gleitende Arbeitszeiten, ein eigener Betriebskindergarten, ein Familienservice, das kostengünstige Jobticket sowie ausgezeichnete Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten prägen die Arbeit der über 2.200 Mitarbeitenden, die sich um das Wohl von insgesamt etwa 555.000 Menschen kümmern.


Die StädteRegion Aachen fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt der Region auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen von Personen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Im Interesse der Frauenförderung werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt. Behinderte Menschen werden ebenfalls gebeten, sich zu bewerben.

Bei Interesse bewerben Sie sich bitte online bis zum 18.06.2023 und fügen Ihrer schriftlichen Bewerbung Lebenslauf, Zeugnisabschriften und lückenlose Tätigkeitsnachweise bei.

Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen innerhalb der Ausschreibungsfrist die zuständige Arbeitsgruppenleiterin, Frau Babnik-Samodol (Tel. 0241 / 5198 - 2266), gerne zur Verfügung.

Städteregionsrat der StädteRegion Aachen
A 10 – Zentrale Dienste
Kennwort: A 32 - 100
52090 Aachen


Sollten Sie Bewerbungsunterlagen postalisch zusenden und eine spätere Rücksendung wünschen, werden Sie gebeten, einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizufügen. Ohne diesen kann eine Rücksendung aus Gründen der Kostenersparnis nicht erfolgen. Es wird zugesagt, dass die nicht zurückgesandten Bewerbungsunterlagen datenschutzkonform vernichtet werden.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.


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