Es handelt sich um unbefristet zu besetzende Vollzeitstelle, die grundsätzlich nicht teilbar ist. Die Vergütung richtet sich im Rahmen des Tarifvertrages für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE) nach der Anzahl der in der Einrichtung zu betreuenden Kinder (EG S 10 - EG S 15 TVöD-SuE). Die Leitungskraft wird unterstützt durch eine ständige Stellvertretung. Der Stellvertretung sind konkrete Führungs- und Verwaltungsaufgaben zur dauerhaften selbständigen Wahrnehmung übertragen. Dienstort ist die Gemeinde Simmerath.
Die StädteRegion Aachen ist ein innovativer Gemeindeverband im Dreiländereck Belgien, Niederlande und Deutschland. Zehn Städte und Gemeinden haben ihre regional bedeutsamen Aufgaben in dieser leistungsorientierten und mitarbeiterfreundlichen Verwaltung
gebündelt. Gleitende Arbeitszeiten, ein eigener Betriebskindergarten, das kostengünstige Jobticket sowie ausgezeichnete Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten prägen die Arbeit der über 2.000 Mitarbeitenden, die sich um das Wohl von insgesamt
etwa 555.000 Menschen kümmern.
Die StädteRegion Aachen fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt der Region auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen
von Personen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Im Interesse der Frauenförderung werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt. Behinderte
Menschen werden ebenfalls gebeten, sich zu bewerben.
Bei Interesse bewerben Sie sich bitte Online bis zum 30.09.2023 und fügen Ihrer Bewerbung
Lebenslauf, Zeugnisabschriften und lückenlose Tätigkeitsnachweise bei.
Für Fragen zum Aufgabengebiet stehen Ihnen der zuständige Leiter der Arbeitsgruppe 51.1/Kindertagesbetreuung, Herr Franzen (Tel. 0241 5198-2247), sowie seine Stellvertreterin, Frau Keuchen (Tel. 0241 5198-5138), gerne zur Verfügung.
Städteregionsrat der StädteRegion Aachen
A 10 – Zentrale Dienste
Kennwort: A 51 - 199
52090 Aachen
Sollten Sie Bewerbungsunterlagen postalisch zusenden, werden Sie gebeten, einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizufügen. Ohne diesen kann eine Rücksendung aus Gründen der Kostenersparnis nicht erfolgen.
Es wird zugesagt, dass die nicht zurückgesandten Bewerbungsunterlagen datenschutzkonform vernichtet werden.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.