Die
StädteRegion Aachen
sucht
zum 01.01.2024
für das
A 57/ Versorgungsamt,
Arbeitsgruppe 57.1/ Schwerbehindertenrecht,
eine
Sachbearbeitung.
Es handelt sich um eine unbefristet zu besetzende Vollzeitstelle, welche nach Entgeltgruppe 9a TVöD bzw. nach Besoldungsgruppe A 8 / A 9 LBesG NRW bewertet ist. Die Stelle ist teilbar, sofern eine ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet ist. Dienstort ist die Stadt Aachen. Die Stelle eignet sich nach erfolgter Einarbeitung für mobile Arbeit, wobei der Umfang und die zeitlich freie Einteilung durch die Gewährleistung der Ansprechbarkeit eingeschränkt sind.
Aufgabenschwerpunkte:
- Durchführung von Feststellungsverfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX, Schwerbehindertenrecht)
- Prüfung der Anträge auf Zuständigkeit, Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Rechtswirksamkeit
- Sachverhaltsaufklärung
- Anforderung von ärztlichen Unterlagen und gutachtlichen Stellungnahmen
- Prüfung der gutachtlichen Stellungnahmen unter Berücksichtigung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
- Entscheidung über das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
Ausstellung und Verlängerung von Nachweisen (Schwerbehindertenausweise, Beiblätter, Steuerbescheinigungen)
qualifizierte und gezielte Beratung der Bürger_innen bei telefonischen Anfragen und persönlicher Vorsprache
Anforderungen:
- abgeschlossener Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (ehemals Ausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst) oder erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur_zum Verwaltungsfachangestellten bzw. abgeschlossener Verwaltungslehrgang I
oder
- abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau_Kaufmann für Büromanagement im kommunalen öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen, zur_zum Fachangestellten für Arbeitsförderung oder zur_zum Sozialversicherungsfachangestellten
- ausgeprägte Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt
- freundliches und hilfsbereites Auftreten
- Bereitschaft zur Durchführung von Online-Beratungen
- PC-Kenntnisse im Umgang mit der eingesetzten Standardsoftware
- Belastbarkeit bei hohem Antragsaufkommen und Einsatzbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Selbständigkeit und Fähigkeit zum eigenverantwortlichen Arbeiten
- interkulturelle Kompetenz
Die
StädteRegion Aachen ist ein innovativer Gemeindeverband im Dreiländereck Belgien, Niederlande und Deutschland. Zehn Städte und Gemeinden haben ihre regional bedeutsamen Aufgaben in dieser leistungsorientierten und mitarbeiterfreundlichen Verwaltung gebündelt. Gleitende Arbeitszeiten, ein eigener Betriebskindergarten, einen Familienservice, das kostengünstige Jobticket sowie ausgezeichnete Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten prägen die Arbeit der über 2.200 Mitarbeitenden, die sich um das Wohl von insgesamt etwa 555.000 Menschen kümmern.
Die StädteRegion Aachen fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt der Region auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen von Personen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Im Interesse der Frauenförderung werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt. Behinderte Menschen werden ebenfalls gebeten, sich zu bewerben.
Eine Hospitation im Vorfeld der Bewerbung ist möglich und wird ausdrücklich begrüßt. Bei Interesse bewerben Sie sich bitte
online bis zum
08.10.2023 und fügen Ihrer schriftlichen Bewerbung Lebenslauf, Zeugnisabschriften und lückenlose Tätigkeitsnachweise bei.
Für Fragen zum Aufgabengebiet stehen Ihnen innerhalb der Ausschreibungsfrist die Amtsleiterin, Frau Hund (Tel. 0241 / 5198 - 5701) sowie die Arbeitsgruppenleiterin, Frau Estorer (Tel. 0241 / 5198 - 5722), gerne zur Verfügung.
Städteregionsrat der StädteRegion AachenA 10 – Zentrale Dienste
Kennwort: A 57 - 197
52090 Aachen
Sollten Sie Bewerbungsunterlagen postalisch zusenden und eine spätere Rücksendung wünschen, werden Sie gebeten, einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizufügen. Ohne diesen kann eine Rücksendung aus Gründen der Kostenersparnis nicht erfolgen. Es wird zugesagt, dass die nicht zurückgesandten Bewerbungsunterlagen datenschutzkonform vernichtet werden.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.